Legionellentest

Legionellentest

Untersuchung des Trinkwassers

Weil gute Wasserqualität unerlässlich ist!

Legionellen sind stäbchenförmige Bakterien, die sich im Warmwasser vermehren und schwerwiegende Erkrankungen, wie z.B. Lungenentzündungen, hervorrufen können. Eine Infektion erfolgt über das Einatmen von feinst zerstäubten Wassertröpfchen, die beispielsweise beim Duschen entstehen. Um das Gefahrenpotential einer Infektion für alle Nutzer zu minimieren, sind regelmäßige Untersuchungen der Trinkwasseranlage gesetzlich vorgeschrieben.

Zu Beginn des Jahres 2018 ist eine erneute Novellierung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft getreten. Diese "Verordnung zur Neuordnung trinkwasserrechtlicher Vorschriften" sagt aus, dass die Untersuchungsstelle (Labor) Überschreitungen des technischen Maßnahmenwertes direkt an das zuständige Gesundheitsamt zu melden hat. Diese Meldung muss unter Angabe des "Unternehmer oder sonstigen Inhaber einer Wasserversorgungsanlage" (UsI) oder eine "in seinem Auftrag handelnde Person" geschehen. Damit AMVD als diese "in seinem Auftrag handelnde Person" gegenüber dem Gesundheitsamt gemeldet wird, ist es zwingend notwendig uns im Voraus zu bevollmächtigen.

Wir beraten Sie rund um das Thema Legionellenprüfung und unterstützen Sie zusätzlich bei der Durchführung der Probenahme durch zertifizierte Probenehmer. Über den genauen Termin werden im Vorfeld sowohl Sie als Verwalter, als auch die betroffenen Nutzer informiert. Im Weiteren veranlassen wir die Analyse und Auswertung der Probe in einem zugelassenen Labor und benachrichtigen das Gesundheitsamt im Falle von Grenzwertüberschreitungen. Sie werden von uns über die Ergebnisse der Prüfung unverzüglich informiert. Sie haben zudem die Möglichkeit die Untersuchungsberichte über den Pflichtzeitraum von 10 Jahren von uns archivieren zu lassen.

Wo eine Legionellenuntersuchung durchgeführt werden muss und welche Pflichten daraus entstehen, erfahren Sie in unserem Blog-Artikel.