Abrechnung von Heiz- und Betriebskosten

Heizkostenabrechung

rechtssicher & transparent

Unsere Kernaufgabe seit 20 Jahren

Die Erstellung einer rechtssicheren und transparenten Heiz- sowie Betriebskostenabrechnung gemäß der Heizkostenverordnung ist die Kernaufgabe unseres Unternehmens. Damit alle Mieter und Eigentümer lediglich das zahlen was sie auch tatsächlich verbraucht haben, bietet AMVD die Dienstleistung der Heiz- und Betriebs- sowie Stromkostenabrechnung an.

Unsere Kunden erhalten vor Ablauf des Abrechnungszeitraumes auf dem Postweg die Kostenblätter und Nutzerlisten aller betreffenden Liegenschaften zugesandt. Diese Unterlagen können manuell ausgefüllt werden. Weiterhin besteht auch die Möglichkeit, die angefallenen Kosten über unser Internetportal einzugeben.

Sind Ihre Daten bei uns eingegangen, werden diese auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Sobald die dazugehörigen Ablesewerte vorliegen, wird von unserem Abrechnungsteam Ihre Heiz- bzw. Betriebskostenabrechnung erstellt.

Vorteile:

  • übersichtliche, nachvollziehbare Gesamtübersicht und Einzelabrechnungen
  • individuelle Abrechnungsformen
  • freundliche Beratung
  • Kostenaufgabe über unser Online-Portal

 

Welche Unterlagen zur Erstellung einer Abrechnung sind notwendig und inwieweit können Sie uns dabei behilflich sein?

Was ist notwendig, damit AMVD eine Abrechnung erstellt?

Voraussetzung für eine Erstellung der Heiz-/Betriebskostenabrechnung durch AMVD ist ein abgeschlossener Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und AMVD. Vertragsbestandteile sind u.a. die Kosten der einzelnen Abrechnungspositionen, die Umlageschlüssel für Heizung und Warmwasser sowie der Abrechnungszeitraum und Vertragslaufzeiten der Messgeräte.

Wie wird der Termin zur Ablesung festgelegt?

Sollte es sich bei der Liegenschaft um ein Objekt mit Funktechnik handeln wird niemand über den Ablesetermin informiert. Die Wohnungen der Eigentümer/Mieter und auch die Heizräume müssen in diesem Fall nicht betreten werden. Handelt es sich bei den Messegräten der Liegenschaft jedoch um Standard-Geräte zur manuellen Ablesung, so wird vom AMVD-Team ein Ablesetermin festgelegt. Dieser wird mindestens 10 Tage im Voraus sowohl der Hausverwaltung, als auch den Mietern schriftlich mitgeteilt.

Was passiert, wenn eine Mieter zur Ablesung nicht vor Ort sein kann?

Sollten Wohnungsnutzer zum Zeitpunkt der Ablesung verhindert sein und auch keine Anwesenheit durch Dritte gewährleisten können, gibt es die Möglichkeit selbst eine Ablesung vorzunehmen. Diese Selbstablesung kann unkompliziert über unsere Website unter: Selbstablesung eingegeben und direkt an uns übermittelt werden. Wird kein Zugang zur Wohnung gewährt und liegt AMVD zum Zeitpunkt der Ablesung auch keine Selbstablesung vor, so wird der Mieter mit einer Benachrichtigungskarte über den zweiten Ablesetermin informiert. Sollte trotz der weiteren Benachrichtigung keine Ablesung des Mietbereichs erfolgen, wird die zuständige Hausverwaltung darüber informiert und um eine Entscheidung zu dem weiteren Vorgehen gebeten. Zweite und dritte Termine sind in jedem Fall für den Mieter kostenpflichtig.

Wie lange dauert eine Ablesung?

Die Ablesung einer Liegenschaft ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Zunächst ist die Anzahl der Mietbereiche ausschlaggebend und die darin verbaute Anzahl von Messgeräten. Weiteren Einfluss haben sowohl die baulichen Gegebenheiten und die Inneneinrichtung der einzelnen Wohnungen, als auch die ermöglichten Zutritte zu Heiz-, Keller- und Abstellräumen des Hauses, in denen sich abrechnungsrelevante Messgeräte befinden.

Welche Zugänge im Haus müssen ermöglicht werden?

Dem Ableser ist der Zugang zu allen Räumen zu ermöglichen, in denen für die Abrechnung relevante Medienzähler verbaut worden sind. So zum Beispiel Hauswasserzähler, Wärmemengenzähler oder Gaszähler. Darüber hinaus ist zu gewährleisten, dass leerstehende Wohnungen dem Ableser zugänglich sind. Für den Zugang zu vermieteten Wohnbereichen hat jeder Mieter selbst Sorge zu tragen.

Was passiert nach der Ablesung?

Nach der Ablesung durch AMVD sind die Hausverwaltungen und/oder Eigentümer am Zuge. AMVD müssen alle entstandenen und abrechnungsrelevanten Kosten der Abrechnungsperiode, sowie eine Mieterliste inkl. aller Wohnungsübergabeprotokolle übermittelt werden. Dies ist, auf Wunsch, auch problemlos über unser Online-Portal möglich. Diese zwei Bestandteile, die Ablesedaten auf der einen Seite und die Kosten der Liegenschaft auf der anderen, bilden die Grundlage zur Erstellung der Heizkosten-/ Betriebskostenabrechnung.

Wann erhalte ich meine fertige Abrechnung?

Nachdem alle benötigen Unterlagen in unserem Haus vorliegen, wird damit begonnen, die Abrechnung zu erstellen. Sollten währenddessen Fragen auftreten oder Unterlagen fehlen, wenden sich unsere Mitarbeiter an die betroffenen Kunden.

Was passiert, wenn defekte Geräte festgestellt werden?

Werden bei der Ablesung defekte Geräte festgestellt, wird umgehend ein Auftrag erstellt und unser Außendienst wird das Geräte kontrollieren und tauschen, wenn dies nötig sein sollte. In der Heizkostenabrechnung werden die defekten Geräte mit bestem Wissen geschätzt.

Von wem erhalte ich meine Abrechnung?

Der Vermieter erhält von uns die fertige Heizkostenabrechnung inkl. der Einzelabrechnung für jeden Nutzer. Von diesem wird Ihnen in der Regel die fertige Abrechnung zugestellt.

Wo finde ich in meiner Abrechnung meine Ablesewerte?

Sie finden diese in Ihrer Einzelabrechnung unter „Ablesewerte“.

Warum zählen meine Heizkostenverteiler im Sommer, obwohl meine Heizung aus ist?

Diesen Zählfortschritt nennt man Sommerzählung. Dieser kann in Wohnungen mit hoher Sonneneinstrahlung (z.B. Dachgeschoss) vorkommen. Diese Zählung ist nicht komplett vermeidbar und gilt nicht als technischer Mangel.

Mehr zum Thema "Abrechnungen" finden Sie auf unserem Blog ihr-messdienst.de