Energieausweis

Energieausweis

bei Vermietung oder Verkauf

Neuvermietung oder Immobilienverkauf nur mit Energieausweis

Er ist Pflicht für den Verkauf von Gebäuden, sowie bei Neuvermietungen - der Energieausweis.

Als Ausweis über die Energieeffizienz von Gebäuden zeigt er an, ob in einem Gebäude Heizenergie verschwendet oder sparsam damit umgegangen wird. Mittels Energieausweisen ist es somit möglich, den Energiebedarf von Gebäuden "sichtbar" zu machen und die Energieeffizienz vergleichen zu können.

 

Das neue Gebäudeenergiegesetz

Zum 01. November 2020 hat das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) das Energieeinsparungsgesetz (EEG), die Energieeinsparungsverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) abgelöst. Darin werden unter anderem auch die Anforderungen für den Energieausweis für Gebäude neu geregelt. Dieses Dokument muss Interessenten u.a. bei Neuvermietungen oder dem Verkauf einer Immobilie durch den Eigentümer oder Vermieter - und nun auch vom Makler - vorgelegt werden. Der Energieausweis zeigt anhand einer Farbskala die Energieeffizienz der Immobilie an.

Eine Übergangsfrist bis 01. Mai 2021 gilt für verbrauchsorientierte Energieausweise für Wohngebäude.

Alle Änderungen durch das neue Gesetz:

  • Der datenbasierte verbrauchsorientierte Energieausweis wird um eine Begehung oder Fotoanalyse erweitert und somit aufgewertet. Fotos sind als Alternativmöglichkeit zur Begehung zulässig sofern die Beurteilung der energetischen Eigenschaften möglich ist.
  • Der Eigentümer einer Immobilie hat für die Richtigkeit seiner übermittelten Daten Sorge zu tragen.
  • Sollten Zweifel an den übermittelten Daten bestehen, dürfen diese nicht als Grundlage für die Berechnung verwendet werden.
  • Die Treibhausemission muss zukünftig im Energieausweis genannt werden.
  • Der Sanierungsstand ist detailliert anzugeben.
  • Inspektionspflichtige Klimaanlagen und das Datum der nächsten Inspektion müssen genannt werden.

 

Was können wir für Sie tun?

Wir fragen nach!

All diese Änderungen haben zur Folge, dass zur Erstellung eines Energieausweises mehr Daten bereitgestellt werden müssen. Wir beraten und unterstützen Sie gern, dass alle notwendigen Daten an uns zu übermittelt werden. Wir fragen nach, damit uns alle notwendigen Informationen zur Erstellung vorliegen. Sie müssen anhand einiger Fotos den aktuellen energetischen Zustand des Gebäudes nachweisen. Im Gegenzug beraten wir Sie über Modernisierungsmaßnahmen.

Bedarfsorientiert oder verbrauchsorientiert?

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Varianten. Der bedarfsorientierte Energieausweis legt den Zustand der Gebäudehülle sowie der Haustechnik bei durchschnittlichem Nutzverhalten zugrunde. Der verbrauchsorientierte Energieausweis ist stark vom Nutzerverhalten in Bezug auf Raumtemperatur, Lüftungsverhalten usw. abhängig. Zugrunde gelegt wird bei dieser Variante der tatsächlich angefallene Energieverbrauch. Basis dafür bildet die Heizkostenabrechnung der letzten drei Jahre.

AMVD Heizkostenabrechnung ist dabei berechtigt, den verbrauchsorientierten Energieausweis für Wohngebäude bzw. Gebäude mit wohnähnlicher Nutzung zu erstellen. In der Regel ist dieser auch deutlich günstiger als die bedarfsorientierte Variante. Beide haben aber eine Gültigkeit von 10 Jahren.

 
Kommen Sie gern auf uns zu!