Mehrwertsteuersenkung

Senkung der Mehrwertsteuer

01. Juni bis 31. Dezember

gesenkte Mehrwertsteuer

Die Wirtschaft war im Stillstand, das Leben pausierte und die Welt hat Stubenarrest gehabt. Die Coronapandemie hält die Welt seit rund 180 Tagen in Atem.

 

Die Bunderegierung hat ein milliardenschweres Konjukturpaket auf den Weg gebracht, um die wirtschaftliche Krise abzumildern.

Eine Maßnahme daraus ist die Senkung der Mehrwertsteuer von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 % im Zeitraum vom 01. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020. Ab dem 01.01.2021 sollen wieder die bisher gültigen Steuersätze von 19 % und 7 % gelten.

 

Die wichtigsten Informationen für Sie:

  • Eine Zwischenablesung zum 30. Juni 2020 ist nicht notwendig
  • Gerätekauf, Legionellenuntersuchungen und alle weiteren Leistungen, die sich auf einen Zeitpunkt beziehen sind dem normalen oder verminderten Steuersatz zuordenbar. Hierbei gilt das Leistungsdatum und nicht das Datum der Rechnungsstellung.
  • Die Abrechnungserstellung ist eine Werkleistung. Daraus ergibt sich, dass das Leistungsende (Das tatsächliste Druckdatum der Abrechnung) maßgeblich für den zugeordneten Steuersatz ist.

 

Sollten sich Fragen haben, können Sie sich gern an unser Team wenden.