Energiereffizienzrichtlinie EED

Energieeffizienzrichtlinie

EED

Was ändert sich?

Im Dezember 2018 ist die reformierte Energieeffizienzrichtlinie (EED) in Kraft getreten. Mit ihr haben sich die EU-Staaten voll und ganz dem Klimaschutz verschrieben. Ziel ist es, Nutzer in Gebäuden zu energieeffizientem Verbrauchsverhalten zu motivieren. Zu diesem Zweck sollen ihnen regelmäßig ihre Verbrauchsdaten zur Verfügung gestellt werden. Wissen die Bewohner zeitnah wieviel Energie sie verbrauchen, können sie entsprechend reagieren und ihren Energieverbrauch sowie ihre Kosten senken.

Um die erforderlichen Informationen bereitstellen zu können, ergeben sich für die Immobilien- und Messdienstbranche folgende Anforderungen:

FERNABLESBARKEIT (Art. 9c EED)werden in Mehrfamilien- und Mehrzweckhäusern, die über Fernwärme oder über eine zentrale Wärmeanlage versorgt werden, neue Messgeräte installiert, müssen diese fernablesbar sein. Die genannte Regelung gilt ab dem 01.01.2020.

Nicht fernablesbare (alte) Geräte sollten spätestens bis zum 01.01.2027 nachgerüstet oder durch neue, fernablesbare Wärme-, Kälte- oder Warmwasserzähler ersetzt werden. Vorausgesetzt, diese Maßnahmen können kosteneffektiv und technisch machbar realisiert werden.

TRANSPARENZ Ist die entsprechende Infrastruktur gegeben, sollten Verbrauchern mindestens vierteljährlich, ab dem 01.01.2022 mindestens monatlich, ihre Verbrauchsinformationen zur Verfügung gestellt werden.

In Deutschland ist die Energieeffizienzrichtlinie bis zum 25. Oktober 2020 in der Heizkostenverordnung umzusetzen.